Bei vorzeitiger Abreise oder verspäteter Anreise ist eine (Teil-)Rückerstattung leider nicht möglich, sofern kein Verschulden des Gasthofs vorliegt. In Härtefällen (z. B. plötzliche Krankheit, Todesfall in der Familie) kontaktieren Sie uns bitte – wir finden eine kulante Lösung.